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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der [Name der Baufirma]


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der [Name der Baufirma] (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) geschlossen werden.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom Auftragnehmer anerkannt wurden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Das Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.2 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
3.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und können eine Anpassung des Preisrahmens zur Folge haben.

4. Preise und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
4.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Betrag gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von [z. B. 5 %] über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
4.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle für die Durchführung der Arbeiten in einem ordnungsgemäßen Zustand und frei von Gefahren für den Auftragnehmer sowie dessen Personal ist.
5.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer die Arbeiten nach eigenem Ermessen aussetzen, bis die Mitwirkung des Auftraggebers erfolgt.

6. Termine und Fristen

6.1 Alle angegebenen Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn, ein bestimmter Fertigstellungstermin wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
6.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fristen zu verlängern, wenn unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, eintreten (z. B. extreme Wetterbedingungen, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen).
6.3 Bei unvorhergesehenen Verzögerungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend informieren.

7. Abnahme der Leistungen

7.1 Die Abnahme der Leistungen erfolgt, sobald der Auftragnehmer seine Arbeiten abgeschlossen hat und diese dem Vertrag entsprechen.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen nach Fertigstellung innerhalb einer angemessenen Frist zu überprüfen und die Abnahme zu erklären.
7.3 Verweigert der Auftraggeber ohne triftigen Grund die Abnahme, gilt die Leistung nach Ablauf von [z. B. 10 Tagen] als abgenommen.

8. Gewährleistung

8.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass seine Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Mängeln sind.
8.2 Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
8.3 Für Mängel an den Leistungen haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
8.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt [z. B. 2 Jahre] ab Abnahme der Leistung, es sei denn, die Art des Auftrags erfordert eine abweichende Frist.

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
9.3 Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9.4 Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

10. Rücktritt und Kündigung

10.1 Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringt und eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung verstrichen ist.
10.2 Der Auftragnehmer kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, z. B. bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder bei wiederholter Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

11. Höhere Gewalt

11.1 Der Auftragnehmer ist von der Leistungspflicht befreit, wenn er an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch höhere Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks oder behördliche Maßnahmen, gehindert wird.
11.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über das Vorliegen von höherer Gewalt unverzüglich zu informieren.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort, z. B. der Sitz der Baufirma].
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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